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Teilnahmebedingungen

Wer kann sich 2025 um den Stefan Schörghuber Preis bewerben?

Bewerben kann sich, wer einen Beitrag zur Eingliederung durch Bildungs- und Ausbildungsangebote außerhalb von Schulen und Universitäten gemäß dem Jahresmotto 2025 leistet. Dies können unter anderem sein: Organisationen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen oder sonstige Einrichtungen und Gruppen – entweder in ihrer Gesamtheit oder auch mit einzelnen Projekten oder Initiativen.

Wir fördern sowohl bereits bekannte, schon länger bestehende Initiativen als auch neue Projekte, die sich noch in der Entstehungsphase befinden.

Folgende formelle Kriterien müssen zudem erfüllt sein:

  • Teilnehmende müssen ihren Wirkungsbereich oder ihre Adresse in Deutschland haben.

  • Die verantwortlichen Bewerber*innen oder eine vertretungsberechtigte Person müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Die eingereichten Organisationen oder Projekte müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und selbstlos tätig sein, also nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele verfolgen.

  • Mit der Einreichung der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass das gesamte eingereichte Projekt sowie die persönlichen Daten der Einreichenden im Rahmen der Preisverleihung und Öffentlichkeitsarbeit der Stefan Schörghuber Stiftung verwendet werden dürfen.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende der Schörghuber Gruppe und ihren zugehörigen Unternehmen sowie deren Angehörige, ebenso die Jurymitglieder und deren Angehörige.

Mit der Einreichung der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass das gesamte eingereichte Projekt sowie im Bewerbungsverfahren erfassten personenbezogene Daten der Einreichenden im Rahmen der Preisverleihung und Öffentlichkeitsarbeit der Stefan Schörghuber Stiftung verwendet werden dürfen ebenso wie im Zusammenhang mit der Preisvergabe erstellte Fotoaufnahmen und Bewegtbilder.

Bewerbungsverfahren

Wie kann ich mich bewerben?

Für die Bewerbung steht Ihnen auf dieser Website ein Formular zur Verfügung, in das Sie alle relevanten Daten und Informationen eintragen können. Bitte beschreiben Sie Ihr Projekt so genau wie möglich. Gerne können Sie auch einen Anhang im PDF-Format beifügen, sofern Sie weitere Dokumente einreichen möchten oder Ihnen der Platz der Felder nicht ausreicht, um Ihr Projekt umfassend zu beschreiben.

Kann ich auch ein fremdes Projekt vorschlagen?

Selbstverständlich! In diesem Fall können Sie den Link zu unserem Bewerbungsformular oder unsere Broschüre ganz einfach weiterleiten und die Organisation oder das Projekt direkt zur Teilnahme auffordern.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungsschluss ist der 15.07.2025.

Was passiert nach meiner Bewerbung?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen wir Ihnen den Erhalt binnen einer Woche schriftlich per E-Mail. Sollten Sie anschließend nichts mehr von uns hören, ist das ein gutes Zeichen: Wir haben alle für die Entscheidung der Jury erforderlichen Informationen erhalten. Bitte sehen Sie in diesem Fall von weiteren Nachfragen ab. Über die Entscheidung der Jury informieren wir Sie Anfang August.

Für die feierliche Preisverleihung sowie die Öffentlichkeitsarbeit wird von jedem ausgezeichneten Projekt ein kurzer Image-Film gedreht, den Sie im Anschluss an die Vergabe des Preises auch für Ihre Kanäle nutzen können.

Auswahl und Preisverleihung

Wer entscheidet über die Preisträger?

Der Jury gehören neben Alexandra Schörghuber und ihren Kindern Stefanie Rieger, Michaela Schörghuber und Florian Schörghuber der Präsident der Technischen Universität München, Prof. Dr. Thomas Hofmann, und der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Franz Xaver Peteranderl, an.

Wie entscheidet die Jury über die Preisträger?

Bei der Entscheidung der Jury spielen unter anderem folgende Kriterien eine Rolle:

  • Innovation: Inwieweit beinhaltet die Einreichung neue Ansätze und innovative Ideen zur Lösung bestehender Herausforderungen rund um die Integration in den Arbeitsmarkt?

  • Qualität: Inwieweit sind die Ideen der Einreichung so weit ausgereift, dass sie Erfolg versprechen?

  • Nachhaltigkeit: Inwieweit leistet die Einreichung einen langfristigen, nachhaltigen Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt?

Nicht zuletzt spielen auch die Aussagekraft der eingereichten Bewerbung sowie die Notwendigkeit der Fördersumme für das eingereichte Projekt eine Rolle. Die Jury entscheidet dabei nachvollziehbar und transparent und orientiert sich an der Satzung der Stefan Schörghuber Stiftung.

Wie hoch ist das Preisgeld?

Der Preis der Stefan Schörghuber Stiftung ist mit 150.000 Euro dotiert, die zwischen den bis zu drei Preisträgern aufgeteilt werden. Dabei ist es möglich, das Preisgeld als Einmalzahlung oder als Förderung über einen längeren Zeitraum hinweg zu erhalten. Über die genaue Verteilung der 150.000 Euro zwischen den prämierten Projekten entscheidet die Jury.

Wie viele Gewinner wird es geben?

Es werden bis zu drei Projekte ausgezeichnet, über die genaue Anzahl entscheidet die Jury im Rahmen ihrer Evaluation der Bewerbungen.

Wann und wo findet die Preisverleihung statt?

Die Preisverleihung findet am 15.09.2025 in München statt.

© Schörghuber Gruppe